Allgemeine Einkaufsbedingungen

(Version von Juni 2016)

1. Leclanché

„Leclanché“ bezieht sich entweder auf Leclanché SA (Schweiz), Leclanché GmbH (Deutschland), Leclanché BVBA (Belgien) oder Leclanché North America (USA)

2. Annahme einer Bestellung

Jede Bestellung („Bestellung“) von Produkten, Teilen, Rohstoffen oder Dienstleistungen („Waren“), die von Leclanché an den Lieferanten erteilt wird, gilt als vom Lieferanten zu den in der Bestellung genannten spezifischen Bedingungen und diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen („AEB“) angenommen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft: (1) der Lieferant bestätigt die Bestellung schriftlich oder telefonisch; oder (2) der Lieferant beginnt mit der Ausführung der Leistung. Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass diese AEB Vorrang vor etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder besonderen Verkaufsbedingungen des Lieferanten haben. Änderungen dieser AEB sind nur gültig, wenn Leclanché schriftlich zustimmt.

3. Vorzeitige Lieferung und Mehrmengen

Werden Waren früher als geplant geliefert, beginnt die Zahlungsfrist nicht zu laufen und Leclanché kann entweder (1) die Waren auf Kosten des Lieferanten zurücksenden oder (2) nicht bestellte Mehrmengen auf Kosten des Lieferanten zurücksenden und den Wert dieser Mehrmengen vom Rechnungsbetrag abziehen oder (3) die Mehrmengen kostenlos behalten.

4. Preis und Preisbedingungen

Der Lieferant verpflichtet sich, die Ware zu dem Preis zu liefern, der in der Bestellung angegeben ist. Der Preis schließt Verpackung und Lieferung gemäß dem auf der Bestellung angegebenen Incoterm ein. Sollte in der Bestellung kein Incoterm angegeben sein, wird angenommen, dass es sich um den Lieferort DDP handelt. Ist kein Preis genannt, so bietet der Lieferant seinen niedrigsten Preis an, vorbehaltlich der schriftlichen Annahme durch Leclanché. In jedem Fall garantiert der Lieferant, dass die für die gelieferten Waren berechneten Preise die niedrigsten Preise sind, die der Lieferant einem seiner Kunden für ähnliche Mengen ähnlicher Waren berechnet.

5. Lieferverzögerungen

Die vom Lieferanten akzeptierten Liefertermine müssen strikt eingehalten werden. Im Falle einer verspäteten Lieferung der gesamten oder eines Teils der Waren kann Leclanché die Bestellungen für nicht erhaltene Waren ohne Vorankündigung und ohne Entschädigung reduzieren oder stornieren. Leclanché ist berechtigt, nicht erhaltene Waren auf Kosten des säumigen Lieferanten von einem anderen Lieferanten zu kaufen. Dieses Recht berührt nicht die sonstigen Rechte von Leclanché, insbesondere nicht das Recht, Schadensersatz zu fordern.

6. Geistiges und materielles Eigentum

Die dem Lieferanten angefertigten, herausgegebenen oder bezahlten Zeichnungen, Skizzen, Muster, Spezifikationen, spezifischen Unterlagen, Fertigungs- und Prüfmittel sowie sonstige Mittel bleiben Eigentum von Leclanché. Der Lieferant verpflichtet sich, diese Materialien nur für Leclanché zu verwenden. Der Lieferant verpflichtet sich, diese Materialien jederzeit innerhalb von 3 Werktagen in einwandfreiem Zustand an Leclanché zurückzugeben. Der Lieferant verpflichtet sich weiterhin, dieses Material nicht zu zerstören, nicht zu verändern oder an Dritte weiterzugeben und es nicht ohne schriftliche Genehmigung von Leclanché für eine andere Produktion zu verwenden oder zu vervielfältigen. Der Lieferant haftet ungeachtet des Grundes für jede Beschädigung, jeden Diebstahl, jedes Verschwinden oder jeden teilweisen oder vollständigen Verlust dieses Materials. Der Lieferant bestätigt, gegen einen solchen Fall ausreichend versichert zu sein.

7. Vertraulichkeit

Alle Informationen, die dem Lieferanten von Leclanché zur Verfügung gestellten werden, sind vertraulich. Der Lieferant verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit sicherzustellen.

8. Abnahme und Prüfung der Waren

Die gelieferten Waren stehen unter dem Vorbehalt der Abnahme durch Leclanché. Die Abnahme durch Leclanché ist erst endgültig, wenn eine Mengen- und Qualitätsprüfung durch die Qualitätssicherungsabteilung von Leclanché durchgeführt wurde. Sofern in der Bestellung nichts anderes festgelegt ist, kann Leclanché die Waren innerhalb von 60 Werktagen nach Lieferung ablehnen. Leclanché hat das Recht, mangelhafte Waren auf Kosten und Gefahr des Lieferanten zurückzusenden. Jede Lieferung, der nicht die in der Bestellung genannten Dokumente und der entsprechende Lieferschein beiliegen, kann von Leclanché abgelehnt und auf Kosten und Gefahr des Lieferanten zurückgesandt werden. Bei Rücksendung mangelhafter Ware ist Leclanché berechtigt, den Austausch oder die Änderung der Ware zu verlangen, um die Übereinstimmung mit den Bestellungsbedingungen herzustellen. Alternativ kann Leclanché die Kosten der Änderung vom Preis abziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kosten für die Erfassung und Markierung, Transportkosten, Kosten für Nacharbeit im Werk von Leclanché. Kauft Leclanché Ersatzware von einem anderen Lieferanten, verpflichtet sich der säumige Lieferant, die Preisdifferenz zu tragen.

9. Qualität

Der Lieferant ist für die Qualität der an Leclanché gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen verantwortlich. Das Qualitätssystem des Lieferanten muss nach ISO 9001:2015 oder einem gleichwertigen Standard zertifiziert sein. Wenn Leclanché Erstmuster oder Prototypen bestellt, ist eine Bestellung erst dann gültig, wenn Leclanché die Muster oder Prototypen genehmigt hat. Leclanché kann einen Vertreter entsenden, um die Ausführung seiner Bestellung zu überprüfen und/oder das Qualitätssystem im Werk des Lieferanten oder seiner Unterlieferanten zu prüfen. Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dem Vertreter während der Arbeitszeiten freien Zugang zu allen Einrichtungen zu gewähren und stellt sicher, dass jeder Unterlieferant dem freien Zugang zustimmt.

10. Begleitdokumente für Lieferungen

Der Lieferant legt jeder Lieferung einen lesbaren und zugänglichen detaillierten Lieferschein mit Angabe der Bestellnummer bei, um Identifizierung und Mengenkontrolle zu ermöglichen.

11. Verantwortung und Gewährleistung

Der Lieferant garantiert Leclanché, dass alle gelieferten Waren (einschließlich aller Ersatz- oder Nachbesserungswaren oder -komponenten, die der Lieferant gemäß dieser Gewährleistung liefert) bei Lieferung und während der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten (a) auch dann frei von Material-, Verarbeitungs- und Konstruktionsfehlern sind, wenn das Material, die Verarbeitung oder die Konstruktion von Leclanché genehmigt wurden, (b) den geltenden Zeichnungen, Entwürfen, Qualitätskontrollplänen, Spezifikationen und Mustern sowie anderen von Leclanché gelieferten oder spezifizierten Beschreibungen entsprechen, (c) für die von Leclanché bestellten Zwecke geeignet sind, (d) frei von Zurückbehaltungsrechten, Beschränkungen, Vorbehalten, Sicherungsrechten oder Belastungen sind, (e) keine zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Schutzrechte Dritter, einschließlich veröffentlichter Patentanmeldungen, verletzen, (f) keine Betriebsgeheimnisse von Dritten verletzen und (g) nicht gegen anwendbare Gesetze verstoßen. Der Lieferant bestätigt, seine Leistungen in Übereinstimmung mit den höchsten Branchenstandards zu erbringen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Lieferung des Produkts/der Produkte von Leclanché an den Endverbraucher und überdauert für die gesamte Gewährleistungsfrist jede Lieferung, Prüfung, Abnahme oder Zahlung durch Leclanché. Ansprüche wegen Verletzung der Gewährleistung entstehen erst mit der Entdeckung der Vertragswidrigkeit, auch wenn Leclanché die Ware vorher überprüfen lässt. Diese Garantie gilt zusätzlich zu jeder gesetzlichen Gewährleistung. Etwaige Verjährungsfristen laufen ab dem Zeitpunkt der Entdeckung. Liefert der Lieferant die Ware nicht innerhalb der von Leclanché gesetzten Frist frei von Mängeln, ist Leclanché neben den gesetzlichen Rechten und Ansprüchen berechtigt, die mangelhafte Ware auf Kosten des Lieferanten nachbessern oder ersetzen zu lassen. Zusätzlich zu den Kosten der Nachbesserung oder des Ersatzes verpflichtet sich der Lieferant, alle damit zusammenhängenden Kosten, Aufwendungen und Schäden (z.B. Kosten für Ausbau, Demontage, Fehleranalyse, Fehlereingrenzung, Wiedereinbau, erneute Inspektion und Nachrüstung der mangelhaften Ware oder des betroffenen Endprodukts von Leclanché, Frachtkosten, Kundenkosten, Kosten zusätzlicher Inspektions- oder Qualitätskontrollsysteme, Anwaltskosten, Schadensersatz) zu tragen und Leclanché zu ersetzen. Zusätzlich zur Gewährleistung verpflichtet sich der Lieferant, Leclanché für alle Schäden, die durch mangelhafte Waren entstehen, schadlos zu halten. Diese Garantien und alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien werden durch Lieferung, Inspektion, Abnahme oder Zahlung nicht berührt.

12. Rechnungen und Zahlungsbedingungen

Der Lieferant verpflichtet sich, seine Rechnungen an die Adresse des Unternehmens zu senden, das die Bestellung ausgestellt hat, und die Bestellnummer und das Zeichen von Leclanché sowie die Nummer des Lieferscheins des Lieferanten zur Identifizierung und Kontrolle der Bestellung durch Leclanché anzugeben. Rechnungen, die diese Angaben nicht enthalten, kann Leclanché zurückweisen. Bei Streitfällen in Bezug auf die in Rechnung gestellten Preise, die gelieferten Waren (Menge und Qualität) oder die erbrachten Leistungen kann Leclanché den Betrag abziehen, der dem Wert der fehlenden oder mangelhaften Waren entspricht. Jegliche besonderen Formulierungen auf der Rechnung, die den Bestimmungen der Bestellung und dieser AEB widersprechen, sind nichtig. Leclanché leistet die Zahlungen gemäß den in der Bestellung festgelegten Zahlungsbedingungen. Sind keine Zahlungsbedingungen angegeben, beträgt die Zahlungsfrist 60 Tage nach Lieferung der Ware einschließlich Dokumentation und Zertifikaten.

13. Aufrechnung

Leclanché kann jeden Betrag, den es dem Lieferanten schuldet, mit jedem Betrag, den der Lieferant Leclanché schuldet, verrechnen. Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass er kein Recht zur Aufrechnung hat.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Jede Bestellung unterliegt dem Recht der juristischen Person von Leclanché, die die Bestellung aufgibt, und wird nach diesem Recht ausgelegt. Die Regeln des Kollisionsrechts und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung. Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.