Ad hoc-Mitteilung

Leclanché kündigt Verlängerung der Veröffentlichungsfrist für die Zwischenergebnisse 2024 aufgrund der laufenden Due Diligence mit Pinnacle International Capital an

Di Okt 1

YVERDON-LES-BAINS, Schweiz, 1. Oktober, 2024 – Mit Entscheid vom 30. September 2024 hat die SIX Exchange Regulation AG eine Verlängerung der Publikationsfrist des Halbjahresberichts 2024 von Leclanché SA (SIX: LECN) bis zum 31. Oktober 2024 genehmigt.

Das Unternehmen hat um eine Verlängerung der Frist für die Veröffentlichung des Halbjahresberichts 2024 gebeten, da ein umfangreicher Due-Diligence-Prozess mit Pinnacle International Capital im Zusammenhang mit der Sicherung einer bedeutenden Expansionsfinanzierung läuft. Diese Investition ist eine wichtige strategische Initiative für das zukünftige Wachstum von Leclanché und hat beträchtliche interne Ressourcen des Finanzteams und anderer Abteilungen des Unternehmens in Anspruch genommen. Im Rahmen der Gespräche mit Pinnacle arbeiten die internen Teams an der Unterstützung des Due-Diligence-Prozesses sowie an der Erstellung eines Geschäftsplans für das potenzielle Joint Venture mit Pinnacle und an allen vorbereitenden Arbeiten für eine mögliche Umstrukturierung der neuen Aktionärsstruktur nach Abschluss der aufschiebenden Bedingung der Due-Diligence-Prüfung.

Die SIX Exchange Regulation AG hat Leclanché in ihrem Entscheid vom 30. September 2024 aufgefordert, den nachstehenden Auszug in diese Ad-hoc-Mitteilung aufzunehmen:

  1. Dem Gesuch der Leclanché (Emittentin) vom 27. September 2024 um Verlängerung der Frist zur Veröffentlichung des Halbjahresberichts 2024 und dessen Hinterlegung bei der SIX Exchange Regulation AG bis spätestens 31. Oktober 2024 wird mit folgendem Vorbehalt (lit. a) und unter folgenden Bedingungen (lit. b) stattgegeben:
    a. Die SIX Exchange Regulation AG behält sich das Recht vor, den Handel der Namenaktien der Emittentin auszusetzen, falls der Halbjahresbericht 2024 nicht gemäss den Bestimmungen über die Ad-hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement [KR] in Verbindung mit der Richtlinie betreffend Ad-hoc-Publizität [DAH]) veröffentlicht und bis spätestens Donnerstag, 31. Oktober 2024, 23.59 Uhr MEZ, bei der SIX Exchange Regulation AG eingereicht wird.
    b. Leclanché ist verpflichtet, bis spätestens Dienstag, 01. Oktober 2024, 7.30 Uhr MEZ, eine Mitteilung gemäss den Bestimmungen zur Ad-hoc-Publizität zu diesem Entscheid zu veröffentlichen. Die Bekanntmachung muss enthalten: – die unveränderte Wiedergabe des Wortlauts von Ziffer I. I. dieses Entscheids an prominenter Stelle; – die Gründe für das Gesuch der Emittentin um Fristverlängerung für die Veröffentlichung des Halbjahresberichts 2024 und dessen Hinterlegung bei der SIX Exchange Regulation AG.

 

 

 

Über Leclanché

Leclanché ist ein weltweit führender Anbieter von kohlenstoffarmen Energiespeicherlösungen auf Basis der Lithium-Ionen-Zellentechnologie. Leclanché wurde 1909 in Yverdon-les-Bains, Schweiz, gegründet. Die Geschichte und das Erbe von Leclanché sind in der Innovation von Batterien und Energiespeichern verwurzelt. Die schweizerische Kultur der Präzision und Qualität sowie die Produktionsstätten in Deutschland machen Leclanché zum bevorzugten Partner für Unternehmen, die nach der besten Batterieleistung suchen und Pionierarbeit für positive Veränderungen in der Art und Weise leisten, wie Energie weltweit erzeugt, verteilt und verbraucht wird. Leclanché ist in drei Geschäftsbereiche gegliedert: Energiespeicherlösungen, E-Mobility-Lösungen und Spezialbatteriesysteme. Das Unternehmen beschäftigt derzeit über 350 Mitarbeiter und verfügt über Repräsentanzen in acht Ländern weltweit. Leclanché ist an der Schweizer Börse notiert (SIX: LECN). SIX Swiss Exchange : ticker symbol LECN | ISIN CH 011 030 311 9

 

 

Haftungsausschluss

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen über die Aktivitäten von Leclanché, die durch Begriffe wie „strategisch“, „vorgeschlagen“, „eingeführt“, „wird“, „geplant“, „erwartet“, „Verpflichtung“, „erwarten“, „prognostizieren“, „etabliert“, „vorbereiten“, „planen“, „schätzen“, „Ziele“, „würden“, „potenziell“ und „erwarten“ gekennzeichnet sein können, „Schätzung“, „Angebot“ oder ähnliche Ausdrücke oder durch ausdrückliche oder implizite Diskussionen über den Hochlauf der Produktionskapazitäten von Leclanché, mögliche Anwendungen bestehender Produkte oder potenzielle zukünftige Einnahmen aus solchen Produkten oder potenzielle zukünftige Verkäufe oder Gewinne von Leclanché oder einer seiner Geschäftseinheiten. Sie sollten sich nicht zu sehr auf diese Aussagen verlassen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuellen Ansichten von Leclanché über zukünftige Ereignisse wider und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führenkönnen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck kommen. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Produkte von Leclanché ein bestimmtes Umsatzniveau erreichen. Es gibt auch keine Garantie dafür, dass Leclanché oder eine seiner Geschäftseinheiten bestimmte finanzielle Ergebnisse erzielen wird.

 

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