Ad hoc-Mitteilung

Leclanché gibt vorübergehende Befreiung von der Offenlegungspflicht im Zusammenhang mit der Veröffentlichung seines Geschäftsberichts 2025 bekannt

Do. Aug. 13

Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR

YVERDON-LES-BAINS, Schweiz, 13. August 2026 – Leclanché SA (SIX: LECN) („Leclanché“ oder das „Unternehmen“), eines der weltweit führenden Unternehmen im Bereich Energiespeicherung, gibt bekannt, dass der Emittentenausschuss in seinem Beschluss vom 12.August 2026 eine vorübergehende Befreiung von der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2025 genehmigt hat und die Einreichung dieses Berichts bei der SIX Exchange Regulation AG bis spätestens 31. August 2026 gestattet hat.

Die vorübergehende Befreiung von der Veröffentlichungspflicht für den Geschäftsbericht 2025 folgt auf eine zuvor am 29.April 2026 gewährte Verlängerung der Frist für die Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2025 bis zum 31.Mai 2026 sowie auf eine am 9.Juni 2026 gewährte Verlängerung der Frist für die Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2025 bis zum 31. Juli 2026.

Das Unternehmen musste eine weitere Verlängerung der Frist für die Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2025 beantragen, da es derzeit nicht in der Lage ist, die Fortführung des Unternehmens zumindest bis Juni 2027 nachzuweisen. Das Unternehmen setzt seine Bemühungen derzeit aktiv fort und ist zuversichtlich, die Anforderungen zu erfüllen, um als fortgeführtes Unternehmen (Going Concern) behandelt und angesehen zu werden.

 In seinem Beschluss vom 12.August 2026 forderte der Emittentenausschuss Leclanché auf, folgenden Auszug zu veröffentlichen:

 

  • Die vorübergehende Befreiung von der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2025 und von der Einreichung dieses Berichts bei der SIX Exchange Regulation AG bis spätestens 31. August 2026 wird mit folgendem Vorbehalt (lit. a) und unter folgenden Bedingungen (lit. b) gewährt:
  • Die SIX Exchange Regulation AG hat den Handel mit den Namenaktien der Leclanché SA am 1. Juni 2026 gemäss Art. 57 LR vorübergehend ausgesetzt, bis die Leclanché SA ihren Geschäftsbericht 2025 gemäss den Bestimmungen zur Ad-hoc-Pflicht (Art. 53 LR in Verbindung mit der DAH) veröffentlicht und bei der SIX Exchange Regulation AG einreicht.
  • Die Leclanché SA ist verpflichtet, bis spätestens Donnerstag, den 13. August 2026, 7:30 Uhr MEZ, eine Mitteilung gemäß den Bestimmungen zur Ad-hoc-Pflicht bezüglich dieses Beschlusses zu veröffentlichen. Die Mitteilung muss enthalten:
  • die unveränderte Wiedergabe des Wortlauts von Ziff. I. dieses Beschlusses an prominenter Stelle;
  • die Begründung des Antrags des Emittenten auf Verlängerung der Frist für die Veröffentlichung seines Geschäftsberichts 2025 und für die Einreichung dieses Berichts bei der SIX Exchange Regulation AG.

 

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Über Leclanché

Leclanché ist ein weltweit führender Anbieter von kohlenstoffarmen Energiespeicherlösungen auf Basis der Lithium-Ionen-Zellentechnologie. Leclanché wurde 1909 in Yverdon-les-Bains, Schweiz, gegründet. Die Geschichte und das Erbe von Leclanché sind in der Innovation von Batterien und Energiespeichern verwurzelt. Die schweizerische Kultur der Präzision und Qualität sowie die Produktionsstätten in Deutschland machen Leclanché zum bevorzugten Partner für Unternehmen, die nach der besten Batterieleistung suchen und Pionierarbeit für positive Veränderungen in der Art und Weise leisten, wie Energie weltweit erzeugt, verteilt und verbraucht wird. Leclanché ist in drei Geschäftsbereiche gegliedert: Energiespeicherlösungen, E-Mobility-Lösungen und Spezialbatteriesysteme. Das Unternehmen beschäftigt derzeit über 350 Mitarbeiter und verfügt über Repräsentanzen in acht Ländern weltweit. Leclanché ist an der Schweizer Börse notiert (SIX: LECN). SIX Swiss Exchange : ticker symbol LECN | ISIN CH 011 030 311 9

 

Haftungsausschluss

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen über die Aktivitäten von Leclanché, die durch Begriffe wie „strategisch“, „vorgeschlagen“, „eingeführt“, „wird“, „geplant“, „erwartet“, „Verpflichtung“, „erwarten“, „prognostizieren“, „etabliert“, „vorbereiten“, „planen“, „schätzen“, „Ziele“, „würden“, „potenziell“ und „erwarten“ gekennzeichnet sein können, „Schätzung“, „Angebot“ oder ähnliche Ausdrücke oder durch ausdrückliche oder implizite Diskussionen über den Hochlauf der Produktionskapazitäten von Leclanché, mögliche Anwendungen bestehender Produkte oder potenzielle zukünftige Einnahmen aus solchen Produkten oder potenzielle zukünftige Verkäufe oder Gewinne von Leclanché oder einer seiner Geschäftseinheiten. Sie sollten sich nicht zu sehr auf diese Aussagen verlassen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuellen Ansichten von Leclanché über zukünftige Ereignisse wider und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führenkönnen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck kommen. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Produkte von Leclanché ein bestimmtes Umsatzniveau erreichen. Es gibt auch keine Garantie dafür, dass Leclanché oder eine seiner Geschäftseinheiten bestimmte finanzielle Ergebnisse erzielen wird.

 

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