Ad hoc-Mitteilung

Leclanché gibt vorübergehende Ausnahme von der Offenlegungspflicht im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2025 bekannt

Do. Sep. 10

Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR

 

YVERDON-LES-BAINS, Schweiz, 10. September, 2026 – Leclanché SA, (SIX: LECN) («Leclanché» oder das «Unternehmen»), eines der weltweit führenden Unternehmen im Bereich der Energiespeicherung, gibt bekannt, dass der Ausschuss für Emittenten mit Entscheid vom 10. September 2026 eine letzte Ausnahme von der Pflicht zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2025 und dessen Einreichung bei der SIX Exchange Regulation AG bis spätestens 30. September 2026 gewährt hat.

Die vorübergehende Ausnahme von der Pflicht zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2025 folgt auf eine erste Fristverlängerung vom 29. April 2026 zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2025 bis zum 31. Mai 2026, eine weitere Fristverlängerung vom 9. Juni 2026 bis zum 31. Juli 2026 sowie eine Fristverlängerung vom 12. August 2026 bis zum 31. August 2026.

Das Unternehmen musste eine weitere Verlängerung der Frist für die Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2025 beantragen, da es derzeit nicht in der Lage ist, nachzuweisen, dass es mindestens bis Juni 2027 als „Going Concern“ weitergeführt werden kann. Das Unternehmen setzt seine diesbezüglichen Bemühungen aktiv fort und ist zuversichtlich, die Voraussetzungen zu erfüllen, um als „Going Concern“ behandelt und betrachtet zu werden.

In seinem Entscheid vom 10. September 2026 hat der Ausschuss für Emittenten Leclanché aufgefordert, den folgenden Auszug zu veröffentlichen:

  1. Die vorübergehende Ausnahme von der Pflicht zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2025 und dessen Einreichung bei der SIX Exchange Regulation AG bis spätestens 30. September 2026 wird als letzte Ausnahme unter folgendem Vorbehalt (lit. a) und unter folgenden Bedingungen (lit. b) gewährt:
  2. Die SIX Exchange Regulation AG hat den Handel mit den Namenaktien der Leclanché SA am 1. Juni 2026 gemäss Art. 57 KR vorübergehend ausgesetzt, bis Leclanché SA ihren Geschäftsbericht 2025 gemäss den Bestimmungen zur Ad-hoc-Publizität (Art. 53 KR in Verbindung mit der RLAhP) veröffentlicht und bei der SIX Exchange Regulation AG einreicht.
  3. Leclanché SA ist verpflichtet, bis spätestens Freitag, 11. September 2026, 7.30 Uhr MEZ, eine Mitteilung zu diesem Entscheid gemäss den Bestimmungen zur Ad-hoc-Publizität zu veröffentlichen. Die Mitteilung muss Folgendes enthalten:
  • die unveränderte Wiedergabe des Wortlauts von Ziff. I. dieses Entscheids an prominenter Stelle;
  • die Gründe für den Antrag der Emittentin auf Verlängerung der Frist zur Veröffentlichung ihres Geschäftsberichts 2025 und zu dessen Einreichung bei der SIX Exchange Regulation AG.

 

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Über Leclanché

Leclanché ist ein weltweit führender Anbieter von kohlenstoffarmen Energiespeicherlösungen auf Basis der Lithium-Ionen-Zellentechnologie. Leclanché wurde 1909 in Yverdon-les-Bains, Schweiz, gegründet. Die Geschichte und das Erbe von Leclanché sind in der Innovation von Batterien und Energiespeichern verwurzelt. Die schweizerische Kultur der Präzision und Qualität sowie die Produktionsstätten in Deutschland machen Leclanché zum bevorzugten Partner für Unternehmen, die nach der besten Batterieleistung suchen und Pionierarbeit für positive Veränderungen in der Art und Weise leisten, wie Energie weltweit erzeugt, verteilt und verbraucht wird. Leclanché ist in drei Geschäftsbereiche gegliedert: Energiespeicherlösungen, E-Mobility-Lösungen und Spezialbatteriesysteme. Das Unternehmen beschäftigt derzeit über 350 Mitarbeiter und verfügt über Repräsentanzen in acht Ländern weltweit. Leclanché ist an der Schweizer Börse notiert (SIX: LECN). SIX Swiss Exchange : ticker symbol LECN | ISIN CH 011 030 311 9

 

Haftungsausschluss

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen über die Aktivitäten von Leclanché, die durch Begriffe wie „strategisch“, „vorgeschlagen“, „eingeführt“, „wird“, „geplant“, „erwartet“, „Verpflichtung“, „erwarten“, „prognostizieren“, „etabliert“, „vorbereiten“, „planen“, „schätzen“, „Ziele“, „würden“, „potenziell“ und „erwarten“ gekennzeichnet sein können, „Schätzung“, „Angebot“ oder ähnliche Ausdrücke oder durch ausdrückliche oder implizite Diskussionen über den Hochlauf der Produktionskapazitäten von Leclanché, mögliche Anwendungen bestehender Produkte oder potenzielle zukünftige Einnahmen aus solchen Produkten oder potenzielle zukünftige Verkäufe oder Gewinne von Leclanché oder einer seiner Geschäftseinheiten. Sie sollten sich nicht zu sehr auf diese Aussagen verlassen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuellen Ansichten von Leclanché über zukünftige Ereignisse wider und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führenkönnen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck kommen. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Produkte von Leclanché ein bestimmtes Umsatzniveau erreichen. Es gibt auch keine Garantie dafür, dass Leclanché oder eine seiner Geschäftseinheiten bestimmte finanzielle Ergebnisse erzielen wird.

 

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