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Leclanché kündigt die Verschiebung der Veröffentlichung ihres Jahresberichts 2019 an

Fr Mai 1

YVERDON-LES-BAINS, Schweiz, 1. Mai 2020 – Leclanché beantragte und erhielt von der SIX Exchange Regulation AG eine Verlängerung der regulatorischen Frist für die Veröffentlichung ihres Geschäftsberichts 2019 vom 30. April 2020 bis zum 15. Juni 2020.

Leclanché stieß bei der Fertigstellung ihres Jahresberichts 2019 auf verschiedene Erschwernisse, unter anderem:

*Der späte Ersatz einer geplanten Umwandlung von Schulden in Eigenkapital zur Behebung einer Überschuldungssituation vor der Fertigstellung des Jahresabschlusses 2019 durch eine Nachrangigkeit von Schulden gegenüber der FEFAM[1] in gleicher Höhe sowie Verhandlungen zur Erlangung von Zusagen potenzieller Investoren hinderten Leclanché an der Fertigstellung der Erklärung zur Unternehmensfortführung ihres Geschäftsberichts 2019 und behinderten mehrere Prüfungsaufgaben.

*Die Covid-19-Situation verlangsamte die Arbeit bei Leclanché im Zusammenhang mit der Prüfung erheblich, da die an der Erstellung des Jahresabschlusses beteiligten Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten mussten (was den Zugang zu bestimmten Informationen erschwerte) und in der Covid-19-Situation eine zusätzliche Arbeitsbelastung hatten, wodurch die Fertigstellung der Finanzkennzahlen des Unternehmens verhindert wurde.

Das Unternehmen arbeitet intensiv daran, die verbleibenden offenen Punkte mit seinen Wirtschaftsprüfern und dem Verwaltungsrat abzuschließen und ist weiterhin zuversichtlich, dass es seinen Jahresbericht 2019 vor oder am 15. Juni 2020 veröffentlichen kann.

In ihrem Entscheid vom 29. April 2020 hat die SIX Exchange Regulation AG Leclanché gebeten, den untenstehenden Auszug in diese Medienmitteilung einzufügen:

„Dem Freistellungsgesuch der Leclanché AG (Emittentin) vom 24. April 2020 um Verlängerung der Frist zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2019 und zur Einreichung des Geschäftsberichts bei der SIX Exchange Regulation AG bis spätestens 15. Juni 2020 wird unter folgendem Vorbehalt (lit. a) und unter folgenden Bedingungen (lit. b) entsprochen:

a) Die SIX Exchange Regulation AG behält sich das Recht vor, den Handel der Namenaktien der Emittentin zu sistieren, falls ihr Geschäftsbericht 2019 nicht gemäß den Bestimmungen zur Ad-hoc-Publizität (Art. 53 des Kotierungsreglements [KR] in Verbindung mit der Richtlinie betreffend Ad-hoc-Publizität [DAH]) publiziert und nicht bis spätestens Montag, 15. Juni 2020, 23.59 Uhr MEZ, bei der SIX Exchange Regulation AG eingereicht wird.

b) Die Leclanché AG ist verpflichtet, bis spätestens Montag, 4. Mai 2020, 7.30 Uhr MEZ, eine Mitteilung gemäß den Bestimmungen über die Ad-hoc-Publizität (Art. 53 KR in Verbindung mit der Richtlinie betreffend die Ad hoc-Publizität [DAH]) zu diesem Entscheid zu veröffentlichen. Die Mitteilung muss enthalten:

-die unveränderte Wiedergabe des Wortlauts von Abs. I. dieses Beschlusses, an prominenter Stelle platziert;

-die Gründe für den Antrag der Emittentin, eine Fristverlängerung für die Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2019 zu beantragen und diesen Bericht bei der SIX Exchange Regulation AG einzureichen.

c) Die Leclanché AG ist verpflichtet, bis spätestens Montag, 18. Mai 2020, 7.30 Uhr MEZ, eine Mitteilung gemäß den Bestimmungen über die Ad-hoc-Publizität (Art. 53 KR i.V.m. DAH) zu diesem Entscheid zu veröffentlichen. Die Mitteilung muss die ungeprüften Kennzahlen wie Nettoumsatz, EBITDA, EBIT, Gewinn/Verlust, Bilanzsumme, Eigenkapital etc. für das Jahresergebnis 2019 enthalten“.

Weitere Informationen erhalten Sie bei info@leclanche.com oder auf www.leclanche.com.

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[1] FEFAM steht für: AM INVESTMENT SCA, SICAV-SIF – Illiquid Assets Sub-Fund, zusammen mit FINEXIS EQUITY FUND – Renewable Energy Sub-Fund, FINEXIS EQUITY FUND – Multi Asset Strategy Sub-Fund, FINEXIS EQUITY FUND – E Money Strategies Sub-Fund (auch als Energy Storage Invest bezeichnet); alle diese Fonds gemeinsam sind Hauptaktionär von Leclanché, nachstehend als „FEFAM“ bezeichnet.